Utopion Regularium
- Vertragsregeln (dies sind die Regeln direkt vom Utopiongelände und werden von uns nicht abgewandelt und gelten für uns wie auch für euch):
- Das Lagern ist nur auf dem im anliegenden Flächenplan ausgewiesenen Flächen gestattet
- Das Betreten des Auenbereiches beiderseits des Feilbaches (Feilbachaue) ist aus naturschutzrechtlichen Gründen verboten.
- Das Befahren des Geländes ist nur auf den dafür bestimmten Wegen und Straßen zulässig.
- Die Tauglichkeit der Fahrzeuge ist im Vorfeld zu prüfen.
- Aus Gründen des Landschaftsschutzes ist die Verwendung von Lautsprecheranlagen nicht zulässig.
- Das Parken auf dem Gelände ist nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind bis zu zwei Fahrzeuge, welche aus Gründen der Notfallversorgung auf der Panzerstraße nahe den Sanitärcontainer parken dürfen.
- Das Betreten der Gebäudedächer und das Klettern an Felswänden sind untersagt.
- Bei Benutzung der Feuerstellen ist darauf zu achten, dass eine Feuergefährdung ausgeschlossen ist. Nach Benutzung und vor dem Verlassen der Feuerstellen sind die Feuerstellen ordnungsgemäß zu löschen. Feuer muss in dazu geeigneten Feuerschalen gemacht werden. Feuerlöscher sind vorzuhalten.
- Bei besonderer Trockenheit ist den speziellen Gefahren einer solchen Situation Rechnung zu tragen: Bei ausgesprochenem Verbot oder bei amtlichem Verbot oder bei allgemein verkündete Waldbrandgefahr, ist ein Verbot von Lagerfeuern und offenen Feuern dringend einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mietende für entstandene Schäden.
- Den Mietenden trifft die Pflicht, ein Befahren des Geländes durch unbefugte Dritte während der Veranstaltung auszuschließen. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn der Mietende während der gesamten Veranstaltung entweder das Haupttor geschlossen hält oder es nur geöffnet lässt, so lange eine wirksame Zugangskontrolle am Haupttor gewährleistet ist. Der Vermieterin und ihren
- Vertretenden ist während der gesamten Anmietdauer, das heißt auch während der eigentlichen Veranstaltung, auf dessen Verlangen hin Zugang zu dem Eventgelände und den dazugehörigen Gebäuden zu gewähren.
- Das Öffnen und Schließen des Haupttores des Geländes unterliegt dem Ermessen des Mietenden. Bei geöffnetem Haupttor hat der Mietende sämtliche Schäden, die daraus entstehen, oder deren Entstehung dadurch begünstigt wurde, zu tragen. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Verletzung dieser Pflicht unbefugten Dritten der Zugang zum Gelände ermöglicht wird und diese Schäden verursachen.
- Sofern das Tor verschlossen wird, ist zu diesem Zweck ausschließlich das von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Schloss zu verwenden. Etwaige Kosten, die entstehen, weil befugten Dritten durch die Verwendung eines anderen Schlosses eine Durchfahrt nicht ermöglicht wird, hat der Mietende zu tragen.
Pachtordnung
- Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
- Das Gelände darf nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, ansonsten ist eine Vertragsstrafe von 20 € zu zahlen.
- Das Gelände darf nur zum Be- und Entladen mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Dies darf nicht länger als 60 Minuten dauern, ansonsten ist eine Vertragsstrafe von 10 € pro Fahrzeug zu zahlen.
- Auf dem Gelände dürfen auf keinen Fall Kraftfahrzeuge auf Wiesen- oder Waldflächen abgestellt werden (Umweltschutz), ansonsten ist eine Vertragsstrafe von 50 € zu zahlen.
- Die öffentlich-rechtlichen Parkregelungen im Umkreis des Geländes, insbesondere im Saar-Pfalz-Park sind zu beachten.
- Klettern an Felswänden oder Gebäuden ist verboten.
- Das Betreten der Dächer der Gebäude ist verboten.
- Feuer darf nur in ausgewiesenen Feuerstellen oder in geeigneten Feuerschalen entzündet werden. Das Anlegen von Feuerstellen (z.B. durch Ausheben der Grasnarbe) ist verboten. Feuer in Waldflächen und im Abstand von weniger als 30 Metern von Waldflächen entfernt ist verboten. Das Betreiben von Feuerstellen verpflichtet zum Vorhalten eines Feuerlöschers. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 30 € zu zahlen.
- Als Brennmaterial darf nur Holz oder Holzkohle verwendet werden.
- Es darf kein Brennholz auf dem Gelände gesammelt werden.
- Es dürfen keine Tiere ohne vorherige Genehmigung des Platzbetreibers mitgebracht werden.
- Die Verwendung nicht zugelassener Pyrotechnik ist verboten.
- Das Betreten des Feilbaches und seiner Bachaue (= ca. 2-3 m des Bachufers) ist verboten.
- Das Betreten der an das Gelände angrenzenden Privatgrundstücke und Areale ist verboten.
Becks Creek OT Regularium
Zuerst setzen wir ein normales Verhalten voraus. Kurz: macht keinen Quatsch. Achtet auf euch und andere. Spielt das Event aber ALLE, jeder einzelne von euch und von uns, soll gesund und heil wieder Sonntags nach hause fahren können.
Waffen
Auf unseren Veranstaltungen werden Feuerwaffenprops mit Knall verwendet. Hierzu können alle Arten von Dekos, darunter auch Nachbauten echter Waffen oder unbrauchbar gemachte Waffen (rechtlich Dekowaffe) genutzt werden. Ausgeschlossen von der Mitnahme oder dem Führen auf dem Congelände oder im weiteren Zusammenhang der Veranstaltung sind jegliche scharfe Waffen, darunter fallen auch Schreckschusswaffen oder Perkussionswaffen mit offenen Pistonen und offenem Lauf oder Ähnliches. Der Knall dient dabei lediglich der Darstellung des Schusses, es erfolgt keine Darstellung von Projektilen. Ob ein Treffer erzielt wurde, liegt in der Entscheidung des Opfers und wir verlassen uns hier auf Eure Fairness und Lust auf intensives Spiel. Bitte nehmt Euch beim Schießen Zeit mit Eurem Gegenüber zu spielen, das erhöht die Trefferchance meist
gewaltig, wenn das Ziel weiß, dass es selbiges war.
Finden wir nicht erlaubte Waffen, nehmen wir uns das Recht zu Maßnahmen heraus. Dies kann zum Einzug der Waffe bis zum Ende des Events, ein sofortiger Ausschluss oder auch das Informieren der örtlichen Behörden nach sich ziehen. Daher: Bitte macht keinen Quatsch!
Darstellung verschiedener Ethnien
Grundsätzlich sind das schwierige Themen, die insbesondere in Bezug zu den Vereinigten Staaten mit vielen historisch sehr komplexen und emotional aufgeladenen Themen interagieren. Wir glauben, dass die klischeebasierte Darstellung dieser Gruppen unserem Con keinen Mehrwert verschafft und möchten daher damit grundsätzlich vorsichtig umgehen. Wir sind uns bewusst, dass eine Inkorporation solcher Themen der Immersion grundsätzlich gut tun kann, da sie nunmal Teil der Zeit waren, behalten uns hier aber vor, dass für jeden Con und ggf. Personen individuell zu entscheiden. Das hier soll keine Ausladung von Personen mit entsprechenden Wurzeln sein, wir freuen uns Euch begrüßen zu dürfen, halten es aber nicht für sinnvoll oder notwendig, euch in historisch klischeebehaftete Rollenbilder zu zwängen. Solltet Ihr zu diesem Themenkomplex Fragen oder Charakterideen haben, kommt gern direkt auf uns zu und sprecht mit uns.
Speziell das Thema indigene Darstellungen haben wir HIER einen separaten Artiekel verfasst.
Gewandungs -/ Ausrüstungsleitfaden
Wir haben uns optisch wie hintergrundseitig grob an die Jahre rund um 1880 angelehnt. Damit sollte Eure Kleidung auch in etwa dieser Zeit entsprechen, damit sind frische Bürgerkriegsuniformen genauso raus wie alles was erst um 1900 modern wird. Zusätzlich bitten wir Euch, auf Kleidung und Ausstattung zu verzichten, die auf Karnevals- und Faschingsveranstaltungen besser platziert wäre.
Klare Gos:
- hüfthohe (high waist) Jeans in historischem Grau (Indigo kam viel später)
- “echte” oldstyle Western Kleidung
- Props aus verzinktem Stahlblech oder Weißblech
- strukturierte / farbige oldstyle Hemden
- Hut, bei allen Rollen
- umgelabelte Getränkeflaschen / Dosen / etc.
- Emaille-Geschirr statt Edelstahl
- Streichhölzer statt Zippo o.ä. / Plastikfeuerzeug
Klare NoGos:
- Bluejeans bzw. moderne 5-Pocket-Jeans mit niedrigem Schnitt
- (wild-)lederne Cowboyhüte mit Lochösen, Lederschnurapplikationen, etc.
- Schnürlederhosen/ Biker-Lederhosen
- moderne Anzüge und Oberhemden
- allzu offensichtlicher Kunstpelz / Plüsch oder minderwertiges, offensichtliches Kunstleder
- Conchos aus Chromblech / Druckguss
- Props aus Aluminium oder mit Aluminium-Legierung
- Kleidung und Props aus den Bereichen Mittelalter und Wikinger
- Kleidung mit OT-Elementen (Labels, Aufdrucke, etc.) auf der Außenseite
- Mehrfarbige moderne fancy Boots, mit wilden Mustern, Applikationen und Punzierungen
- offensichtliches Plastik, insb. bei Knöpfen oder anderen Kleidungsbestandteile
- Partypavillions, Gewebeplanen, allg. OT-Zelte oder Überdachungen, offensichtliche Kunstfaserseile
Grobe Richtlinie für eure Recherche und Auswahl: Bei Country und Western NEW Style seid ihr komplett falsch aufgehoben. Bei Western OLD Style seid ihr richtig, solltet da aber immer noch etwas aufpassen. Entsprechende Themen-Shops verwenden das Label “Old Style” leider oft falsch. Insbesondere Boots sind davon betroffen.
Kinder
Wir WOLLEN, dass ihr mit eurer ganzen Familie Spaß habt. Dies bedeutet: Kinder sind sehr gerne gesehen. Wir bitten euch nur darum, die meisten werden das eh machen aber für eventuelle neue Spieler, sensibilisiert eure Kids. Erklärt ihnen, was hier passiert. Sagt ihnen, das niemandem etwas wirklich an diesen Tagen was passieren wird und auch, dass sie sich selbst entsprechend verhalten sollen. Ja, die Playstation ist nicht da, man kann nicht auf Facebook usw… aber die paar Tage auf dem Event werden ein Erlebnis, welches sie da nicht haben aber danach dort gerne teilen dürfen. Nutzt ihr ein Handy, dann bitte im verschlossenen Zelt oder im verborgenen. Sollten Notfälle auftreten ist es natürlich erwünscht so schnell wie möglich Hilfe zu besorgen, ergo Handy etc.
Prinzipiell ist der Con für Ü18 ausgelegt. Ihr könnt Kinder und Jugendliche mitbringen, die Eltern sind aber vollumfänglich für die körperliche und geistige Gesundheit ihrer Kinder verantwortlich. Die Western Con ist in den 1880er Jahren des Wilden Westens angesiedelt. Daher kann es jederzeit zur Darstellung von körperlicher Gewalt, Schießereien o.Ä. kommen.
Die Eltern sind hier ausdrücklich für Ihre Kinder verantwortlich und haben diese rechtzeitig aus dem Spiel zu nehmen!